Rechtsprechung
BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen - Willkürverbot - Auslegungsfehler - Strafvollzug - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 147; ; StPO § 147 Abs. 1; ; StVollzG § 120; ; StVollzG § 185; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bautzen - 2 StVK 501/98
- OLG Dresden, 22.11.1999 - 2 Ws 315/99
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Papierfundstellen
- StV 2002, 272
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Diese Neuregelung trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. dazu BVerfGE 65, 1 ) des Gefangenen im Strafvollzug Rechnung. - BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. - BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerügt wird, angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 84, 212 ) nicht substantiiert begründet (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG) und mithin unzulässig.
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei …
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Er nimmt dabei ein Recht des Beschuldigten wahr, soweit diesem selbst kein eigenes Akteneinsichtsrecht im Strafverfahren zusteht (vgl. BVerfGE 53, 207 ). - BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82
Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
§ 147 StPO ist eine Konkretisierung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 18, 399 ; 62, 338 ). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 ). - BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75
Schloßberg
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerügt wird, angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 84, 212 ) nicht substantiiert begründet (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG) und mithin unzulässig. - BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- OLG Dresden, 22.11.1999 - 2 Ws 315/99
Strafvollzug; Strafgefangener; Akteneinsicht; Teilakteneinsicht
- OLG Nürnberg, 27.10.2011 - 2 Ws 456/11
Verfahren über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Akteneinsichtsrecht des …
Nach § 147 Abs. 1 StPO steht im gerichtlichen Verfahren dem Verteidiger sogar ein eigenes Recht zu, die Gerichtsakten einzusehen (BVerfG StV 2002, 272), das dann auch evtl. beigezogene Gefangenenpersonalakten umfasst (…Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 185 Rdn. 5a m.w.N).