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   BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00   

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https://dejure.org/2002,5775
BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00 (https://dejure.org/2002,5775)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 BvR 1/00 (https://dejure.org/2002,5775)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 1/00 (https://dejure.org/2002,5775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen - Willkürverbot - Auslegungsfehler - Strafvollzug - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 147; ; StPO § 147 Abs. 1; ; StVollzG § 120; ; StVollzG § 185; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 Abs. 1; StVollzG § 185

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Diese Neuregelung trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. dazu BVerfGE 65, 1 ) des Gefangenen im Strafvollzug Rechnung.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerügt wird, angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 84, 212 ) nicht substantiiert begründet (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG) und mithin unzulässig.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Er nimmt dabei ein Recht des Beschuldigten wahr, soweit diesem selbst kein eigenes Akteneinsichtsrecht im Strafverfahren zusteht (vgl. BVerfGE 53, 207 ).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    § 147 StPO ist eine Konkretisierung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 18, 399 ; 62, 338 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerügt wird, angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 84, 212 ) nicht substantiiert begründet (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG) und mithin unzulässig.
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    § 147 StPO ist eine Konkretisierung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 18, 399 ; 62, 338 ).
  • OLG Dresden, 22.11.1999 - 2 Ws 315/99

    Strafvollzug; Strafgefangener; Akteneinsicht; Teilakteneinsicht

  • OLG Nürnberg, 27.10.2011 - 2 Ws 456/11

    Verfahren über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Akteneinsichtsrecht des

    Nach § 147 Abs. 1 StPO steht im gerichtlichen Verfahren dem Verteidiger sogar ein eigenes Recht zu, die Gerichtsakten einzusehen (BVerfG StV 2002, 272), das dann auch evtl. beigezogene Gefangenenpersonalakten umfasst (Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 185 Rdn. 5a m.w.N).
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